Erwägungsgrund 19 32008R0555
In Anbetracht der Finanzmittel für die grüne Weinlese sind nach deren Durchführung systematische Vor-Ort-Kontrollen der betreffenden Flächen vorzusehen. Diese Kontrollen müssen sicherstellen, dass die Weintrauben vollständig vernichtet worden sind. Sie sollten außerdem gewährleisten, dass den Anforderungen des Pflanzen- und des Umweltschutzes Rechnung getragen wird. Die Unterstützung sollte erst ausgezahlt werden, nachdem die Ausführung der grünen Weinlese kontrolliert worden ist.