Erwägungsgrund 65 32008R0555
Zur Überwachung der Durchführung von Titel II und V der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 und zur ordnungsgemäßen Marktverwaltung benötigt die Kommission geeignete Daten zum Produktionspozential. Dazu sollte auch festgelegt werden, welche Einzelangaben die Aufstellung nach Artikel 109 der Verordnung enthalten muss.