Erwägungsgrund 74 32008R0555
An der Entwicklung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere der ständig zunehmenden Tätigkeit multinationaler Unternehmen in diesem Bereich, und den in der Marktverwaltung vorgesehenen Möglichkeiten, Maßnahmen mit oder ohne Beihilfe an einem anderen Ort als dem Ursprungsort der Erzeugnisse durchzuführen, wird die wechselseitige Abhängigkeit auf dem Weinmarkt deutlich. Daher ist eine stärkere Harmonisierung der Kontrollverfahren und eine engere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Kontrollstellen erforderlich.