Erwägungsgrund 82 32008R0555
Um die Auswertung dieser Analysen zu erleichtern, die in den hierfür ausgestatteten Laboratorien in der Gemeinschaft durchgeführt werden, und die Analyseergebnisse vergleichbar zu machen, sind einheitliche Regeln für die Entnahme der Traubenproben sowie für die Weinbereitung aus den Proben und deren Aufbewahrung festzulegen.