Erwägungsgrund 11 32008R0555
Damit die Maßnahmen der Gemeinschaft effizient durchgeführt werden, müssen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die genehmigten Absatzförderungsprogramme mit nationalen oder regionalen Programmen kohärent sind und diese ergänzen. Um Synergien zu schaffen, sollten die Mitgliedstaaten gemeinsame Absatzförderungsmaßnahmen entwickeln und miteinander zusammenarbeiten können. Der Vorzug sollte kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen gegeben werden, da diese die Förderung durch die Gemeinschaft mehr brauchen als größere Unternehmen.