Erwägungsgrund 38 32008R0555
Die Namen und Anschriften der Stellen und Laboratorien, die in Drittländern ermächtigt sind, Bescheinigungen und Analysebulletins auszustellen, sind zu veröffentlichen, damit die in der Gemeinschaft für die Überwachung der Einfuhr zuständigen Behörden bei Bedarf die notwendigen Überprüfungen vornehmen können.