Verordnung (EG) Nr. 555/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor
Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 sieht eine befristete Stützungsmaßnahme für die Destillation von Trinkalkohol vor. Dazu sind Durchführungsbestimmungen festzulegen, insbesondere der Zweck und die möglichen Anpassungen der Beihilfe.
Erwägungsgrund 25 32008R0555Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen