Erwägungsgrund 40 32008R0555
Um betrügerische Praktiken zu vermeiden, ist zu kontrollieren, ob die Bescheinigung und gegebenenfalls das Analysebulletin jeweils die eingeführte Erzeugnispartie betreffen. Zu diesem Zweck müssen die Dokumente jede Partie begleiten, bis sie der gemeinschaftlichen Kontrollregelung unterstellt wird.