Erwägungsgrund 34 32008R0555
Zur Erleichterung der Kontrollen sollte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, dass bestimmte aus Drittländern eingeführte Erzeugnisse, die in begrenzten Mengen befördert und in kleinen Behältnissen verpackt sind, von der Vorlage der Bescheinigung und des Analysebulletins freigestellt werden.