Erwägungsgrund 42 32008R0555
Angesichts der Notwendigkeit, einen raschen und wirksamen Schutz der Verbraucher zu gewährleisten, muss die Möglichkeit vorgesehen werden, die Anwendung dieser Maßnahmen auszusetzen, wenn ein Gesundheitsrisiko für die Verbraucher oder die Gefahr von betrügerischen Praktiken besteht.