Erwägungsgrund 86 32008R0555
Die Verordnung (EWG) Nr. 2729/2000 regelt die Entnahme von Proben, die zur Isotopenanalyse oder zur Analyse durch ein amtliches Labor in einem anderen Mitgliedstaat bestimmt sind. Diese Verfahren sind in die vorliegende Verordnung zu übernehmen, wobei die Entnahme von Proben für die gemeinsame Datenbank als Sonderfall der Probenahme von Weinbauerzeugnissen im Rahmen der direkten Zusammenarbeit der zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten zu betrachten ist.