Erwägungsgrund 77 32008R0555
Bei Betrugsfällen oder schweren Betrugsrisiken, die einen oder mehrere Mitgliedstaaten betreffen, ist vorzusehen, dass sich die betroffenen zuständigen Stellen spontane Amtshilfe ohne vorheriges Ersuchen leisten.
Bei Betrugsfällen oder schweren Betrugsrisiken, die einen oder mehrere Mitgliedstaaten betreffen, ist vorzusehen, dass sich die betroffenen zuständigen Stellen spontane Amtshilfe ohne vorheriges Ersuchen leisten.