Verordnung (EG) Nr. 555/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor
Um eine angemessene und kontrollierbare Verwendung der Gemeinschaftsmittel zu gewährleisten, sollten Sanktionen mit finanziellen Folgen für den Fall vorgesehen werden, dass die Mitgliedstaaten ihren Mitteilungspflichten nicht nachkommen.
Erwägungsgrund 93 32008R0555Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen