Erwägungsgrund 2 32008R0555
Die geltenden Durchführungsbestimmungen für den Weinsektor sind in verschiedenen Verordnungen enthalten, die häufig geändert wurden. Diese Durchführungsbestimmungen zu den Marktmechanismen, der Handelsregelung mit Drittländern, dem Produktionspotenzial und den Kontrollen im Weinsektor sind infolge der Änderungen der Weinregelung durch die Verordnung (EG) Nr. 479/2008 und aufgrund der gewonnenen Erfahrungen zu ändern. Es sind Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 zu erlassen.