Erwägungsgrund 61 32008R0555
Im Rahmen der Subsidiarität sollten die Mitgliedstaaten für die Verwaltungsregelung zur Anwendung der Rodungsprämie zuständig sein. Dabei sollten sie den Zeitpunkt, bis zu dem die Erzeuger die Rodungsmaßnahmen abgeschlossen haben müssen, selbst festsetzen können, um über genügend Zeit für die Durchführung der erforderlichen Kontrollen vor den Zahlungen zu verfügen, die bis zum 15. Oktober getätigt werden müssen.