Erwägungsgrund 28 32008R0555
Zur Überwachung der Durchführung von Titel II der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 und zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Marktes benötigt die Kommission geeignete Daten über die Durchführung der Stützungsprogramme. Dazu sind die Einzelheiten der Informationen zur Mitteilung und Beurteilung der Stützungsprogramme festzulegen, damit deren Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit bewertet werden kann.