Verordnung (EG) Nr. 555/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor
Aus Gründen der Kontrolle sollte die Prämie erst nach der Rodung gezahlt werden.
Erwägungsgrund 63 32008R0555Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen