Erwägungsgrund 18 32008R0555
Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 sieht eine neue Stützungsmaßnahme für die grüne Weinlese vor. Im Rahmen der Subsidiarität sind die diesbezüglichen Verwaltungsverfahren von den Mitgliedstaaten zu regeln. Sie sollten insbesondere den Zeitpunkt festlegen können, zu dem die Erzeuger die Maßnahme abgeschlossen haben müssen, um angesichts der zeitlichen Zwänge und der Nähe des Erntezeitraums über genügend Zeit für die nötigen Kontrollen vor Tätigung der Zahlungen zu verfügen.