Erwägungsgrund 58 32008R0555
Nach Artikel 100 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 darf die Rodungsprämie nur für bewirtschaftete Flächen gewährt werden. Damit die Behörden überprüfen können, ob eine Fläche ordnungsgemäß bewirtschaftet wird, ist neben den vorgeschriebenen Vor-Ort-Kontrollen der Nachweis der Erzeugung auf den betreffenden Rebflächen vorzusehen. Der Nachweis sollte durch die Vorlage von Ernteerklärungen der vorangegangenen Jahre oder, wenn diese aus berechtigten Gründen nicht vorliegen, durch andere Mittel, deren Verlässlichkeit von den Mitgliedstaaten genau geprüft wurde, erfolgen.