Erwägungsgrund 49 32008R0555
Um eine angemessene und kontrollierbare Verwendung der Gemeinschaftsmittel zu gewährleisten, sollten Sanktionen mit finanziellen Folgen für den Fall vorgesehen werden, dass die Mitgliedstaaten ihren Mitteilungspflichten bezüglich widerrechtlicher Anpflanzungen nicht nachkommen.