Erwägungsgrund 91 32008R0555
Um die ordnungsgemäße Durchführung der Kontrollen und der Entnahme von Traubenproben zu gewährleisten, ist vorzusehen, dass die Betroffenen die Kontrollen nicht behindern, die Probenahmen erleichtern und die im Rahmen dieser Verordnung benötigten Informationen liefern.