Erwägungsgrund 4 32008R0555
Titel II der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 sieht neue Stützungsprogramme vor, die auf Ebene der Mitgliedstaaten festgelegt werden, um besondere Stützungsmaßnahmen für den Weinsektor zu finanzieren. Dazu sind entsprechende Durchführungsbestimmungen zu erlassen.