Erwägungsgrund 41 32008R0555
Um den Handelsbräuchen Rechnung zu tragen, sind die zuständigen Behörden bei der Aufteilung einer Weinpartie zu ermächtigen, unter ihrer Kontrolle einen Auszug der Bescheinigung und des Analysebulletins erstellen zu lassen, der jede neue durch die Aufteilung entstandene Partie begleiten muss.