Erwägungsgrund 16 32008R0555
Aus Gründen der Kontrolle sollte die Unterstützung im Regelfall erst nach vollständiger Durchführung der betreffenden Maßnahme oder Reihe von Maßnahmen ausgezahlt werden. Die Zahlung kann allerdings vorab erfolgen, sofern eine Sicherheit geleistet wird, um sicherzustellen, dass die Maßnahme durchgeführt wird.