Erwägungsgrund 3 32008R0555
Daher sind die folgenden Verordnungen der Kommission aufzuheben und durch eine neue Verordnung zu ersetzen:a)(EG) Nr. 1227/2000 vom 31. Mai 2000 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich des Produktionspotentials,b)(EG) Nr. 1623/2000 vom 25. Juli 2000 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein bezüglich der Marktmechanismen,c)(EG) Nr. 2729/2000 vom 14. Dezember 2000 mit Durchführungsbestimmungen für die Kontrollen im Weinsektor,d)(EG) Nr. 883/2001 vom 24. April 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates hinsichtlich der Handelsregelung für Erzeugnisse des Weinsektors mit Drittländern.