Erwägungsgrund 73 32008R0555
Die Mitgliedstaaten sollten die nötigen Maßnahmen treffen, damit das Personal der zuständigen Stellen über angemessene Ermittlungsbefugnisse verfügt, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften sicherzustellen und zu deren einheitlichen Anwendung in der ganzen Gemeinschaft beizutragen.