Art. 109 32013R1306
Jährlicher Finanzbericht
Die Kommission erstellt jährlich vor Ende September einen Finanzbericht über die Verwaltung der Fonds im vorangegangenen Haushaltsjahr und übermittelt ihn an das Europäische Parlament und den Rat.
Die Kommission erstellt jährlich vor Ende September einen Finanzbericht über die Verwaltung der Fonds im vorangegangenen Haushaltsjahr und übermittelt ihn an das Europäische Parlament und den Rat.