Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommission arbeitet mit den Prüfbehörden zur Koordinierung der Prüfpläne und -verfahren zusammen und tauscht die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme umgehend mit diesen Behörden aus.
In Fällen, in denen ein Mitgliedstaat mehrere Prüfbehörden benennt, kann er zur Erleichterung dieser Zusammenarbeit eine Koordinierungsstelle benennen.
Die Kommission, die Prüfbehörden und gegebenenfalls die Koordinierungsstelle treffen regelmäßig, in der Regel mindestens jedoch – sofern nicht anders vereinbart – einmal jährlich zusammen, um den jährlichen Kontrollbericht, den Bestätigungsvermerk und die Prüfstrategie zu überprüfen und sich über andere Fragen hinsichtlich der Verbesserung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme auszutauschen.
Die Kommission arbeitet mit den Prüfbehörden zusammen, um deren Prüfpläne und -methoden zu koordinieren, und tauscht die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen…
Die Kommission und die Prüfbehörden für die grenzübergreifenden Programme arbeiten zusammen, um ihre Prüfpläne und -methoden zu koordinieren, und teilen…
Die Kommission und die Prüfbehörden treffen regelmäßig zusammen, um sich über Fragen hinsichtlich der Verbesserung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme…
Die Kommission und die Prüfbehörde treffen regelmäßig — mindestens einmal im Jahr, sofern nicht anders vereinbart — zusammen, um die Prüfstrategie, den…
Die Prüfbehörde erstellt Wird für mehrere operationelle Programme ein gemeinsames Verwaltungs- und Kontrollsystem verwendet, können die gemäß Unterabsatz 1…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.