Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
Um die Kohärenz zwischen den Programmen, die im Rahmen der einzelnen ESI-Fonds unterstützt werden, insbesondere mit Blick darauf sicherzustellen, dass damit ein Beitrag zur Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum geleistet wird, ist es erforderlich, für den Inhalt der Programme gemeinsame Mindestanforderungen festzulegen, die durch fondsspezifische Regelungen ergänzt werden können, um den Besonderheiten der einzelnen ESI-Fonds Rechnung zu tragen.
Erwägungsgrund 28 32013R1303Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen