Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip und unter Berücksichtigung der in der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, der ESF Verordnung, der Verordnung (EU) Nr. 1300/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der EMFF Verordnung festgelegten Ausnahmen sollten die Mitgliedstaaten nationale Vorschriften über die Förderfähigkeit von Ausgaben erlassen.
Erwägungsgrund 61 32013R1303Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen