Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
Um den Ausbau der Verkehrs- und Energieinfrastruktur unionsweit im erforderlichen Maß zu beschleunigen, wird eine Fazilität "Connecting Europe" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffen werden. Vorhaben zur Umsetzung der Kernnetze sowie Vorhaben und horizontale Aktivitäten, die von Teil I des Anhangs zu jener Verordnung abgedeckt sind, sollten durch den Kohäsionsfonds unterstützt werden.
Erwägungsgrund 80 32013R1303Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen