Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
Zum Schutz der finanziellen Interessen der Union und zur Bereitstellung von Möglichkeiten zur Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung der Programme sollten Bestimmungen festgelegt werden, die eine Aussetzung der Zahlungen durch die Kommission auf Ebene der Prioritäten oder der operationellen Programme ermöglichen.
Erwägungsgrund 119 32013R1303Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen