Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
Entsprechend dem Kernziel der Armutsbekämpfung sollte zudem der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen neu ausgerichtet werden, um die soziale Inklusion zu fördern. Ein Mechanismus sollte geschaffen werden, durch den Mittel aus den jedem Mitgliedstaat zustehenden Zuweisungen der Strukturfonds auf dieses Instrument übertragen werden.
Erwägungsgrund 84 32013R1303Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen