Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
Im Hinblick auf eine stärkere Überwachung der Fortschritte beim Einsatz der Fonds und die Vereinfachung der Finanzverwaltung muss sichergestellt werden, dass grundlegende Finanzdaten über die Fortschritte beim Einsatz rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Erwägungsgrund 99 32013R1303Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen