Erwägungsgrund 17 32013R1303
Im GSR sollte daher Folgendes festgelegt werden: die Art und Weise, in der die ESI-Fonds zur Verwirklichung der Strategie der Union für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum beitragen werden, die Vorkehrungen zur Förderung einer integrierten Nutzung der ESI-Fonds, die Vorkehrungen zur Koordinierung zwischen den ESI-Fonds und anderen relevanten Unionsstrategien und -Instrumenten, bereichsübergreifende Grundsätze und Querschnittsstrategieziele für die Durchführung der ESI-Fonds, die Vorkehrungen zur Bewältigung der wichtigsten territorialen Herausforderungen und prioritäre Bereiche für Maßnahmen der Zusammenarbeit im Rahmen der ESI-Fonds.