Erwägungsgrund 64 32026R1386
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung, insbesondere hinsichtlich des Formulars für die Bereitstellung von Informationen über ausländische Investitionen, der Vorkehrungen für die Funktionsweise des sicheren und verschlüsselten Systems und des EU-Online-Portals, der technischen Leitlinien für die Mitgliedstaaten in Bezug auf die sichere Datenbank über die Ergebnisse der Bewertungen im Rahmen der nationalen Überprüfungsmechanismen und des von den Mitgliedstaaten für ihre jährliche Berichterstattung an die Kommission zu verwendenden Formulars, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.