Erwägungsgrund 59 32026R1386
Die Durchführung dieser Verordnung durch die Union und die Mitgliedstaaten sollte den einschlägigen Anforderungen an die Auferlegung restriktiver Maßnahmen aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung entsprechen, die in den Übereinkommen der Welthandelsorganisation, insbesondere in Artikel XIV Buchstabe a und Artikel XIVa des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen, festgelegt sind. Die Durchführung dieser Verordnung sollte auch mit den Verpflichtungen in Einklang stehen, die im Rahmen anderer Handels- und Investitionsabkommen, zu deren Vertragsparteien die Union oder die Mitgliedstaaten gehören, sowie anderer Handels- und Investitionsvereinbarungen, an die sich die Union oder die Mitgliedstaaten halten, eingegangen wurden.