Erwägungsgrund 48 32026R1386
Ausländische Investitionen stellen eher ein Risiko für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung dar, wenn sie Auswirkungen auf bestimmte Sektoren, Vermögenswerte oder Tätigkeiten haben können, die für die Sicherheit oder für wichtige gesellschaftliche Funktionen von entscheidender Bedeutung sind. Daher sollten sich die Mitgliedstaaten und die Kommission bei der Feststellung, ob eine Investition die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung beeinträchtigen könnte, auf diese potenziellen Auswirkungen konzentrieren. Insbesondere sollten sie die wahrscheinlichen nachteiligen Auswirkungen einer Investition auf die Sicherheit, Integrität, Resilienz und Funktionsweise einer kritischen Einrichtung im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2557 im Hinblick auf die von diesen Einrichtungen wahrgenommenen Kernfunktionen und die Folgen ihrer Störung bewerten. Gleiches gilt für ausländische Investitionen, die sich auf die Verfügbarkeit kritischer Technologien oder den Schutz und die Verfügbarkeit von geistigem Eigentum oder anderen immateriellen Vermögenswerten wie Geschäftsgeheimnissen, Datenbanken, Algorithmen oder Prozessen auswirken könnten, da der Verlust oder die Unzugänglichkeit solcher Technologien oder Vermögenswerte die Sicherheit gefährden könnte. Ebenso wichtig ist es für die Mitgliedstaaten und die Kommission, zu bewerten, inwieweit eine ausländische Investition die Ernährungssicherheit, die öffentliche Gesundheit, einschließlich der Bereitstellung und Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel, oder die kontinuierliche Versorgung mit kritischen Ressourcen sowie die Sicherheit militärischer und anderer sensibler öffentlicher Einrichtungen beeinträchtigen könnte, da diese Sektoren und Vermögenswerte eine wesentliche Rolle bei der Wahrung der gesellschaftlichen Resilienz und der Kontinuität lebenswichtiger Dienstleistungen spielen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten auch die potenziellen Auswirkungen ausländischer Investitionen auf sensible Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, berücksichtigen, insbesondere wenn es sich um große Datensätze handelt, da die Gefahr eines Missbrauchs oder einer strategischen Nutzung solcher Daten besteht. Darüber hinaus sollte ausländischen Investitionen, die sich auf Projekte oder Programme von Unionsinteresse auswirken könnten, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, wenn Störungen oder eine ungebührliche Einflussnahme grenzüberschreitende Auswirkungen auf die Union als Ganzes haben könnten. Schließlich sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission zum Schutz vor potenzieller Einflussnahme aus dem Ausland die potenziellen Auswirkungen ausländischer Investitionen auf die Freiheit und den Pluralismus der Medien, einschließlich Online- und Social-Media-Plattformen oder ihrer Nebenfunktionen, oder anderer digitaler und interaktiver Umgebungen für Bildungs- oder Freizeitzwecke berücksichtigen. Der Klarheit halber sollte die Liste der Projekte oder Programme von Unionsinteresse in einem Anhang aufgeführt werden. Diese sollte alle transeuropäischen Verkehrs-, Energie- oder Kommunikationsnetze sowie Programme zur Finanzierung von Forschung und Entwicklung für Tätigkeiten umfassen, die für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung von Bedeutung sind. Eine Liste der Technologiebereiche, die für Risikobewertungen im Rahmen dieser Verordnung relevant sind, und eine Liste kritischer Arzneimittel sollten in gesonderten Anhängen festgelegt werden.