Erwägungsgrund 33 32026R1386
Wenn die voraussichtlich nachteiligen Auswirkungen auf die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung von einer ausländischen Investition in ein Ziel in der Union ausgehen, das Teil eines Projekts oder Programms von Unionsinteresse ist oder an einem Projekt oder Programm von Unionsinteresse beteiligt ist, das für die Union insgesamt von entscheidender Bedeutung ist, sollte die Kommission darüber hinaus die Möglichkeit haben, eine Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme der Kommission, in der die voraussichtlich nachteiligen Auswirkungen auf Projekte oder Programme von Unionsinteresse aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung ermittelt werden, sollte allen Mitgliedstaaten übermittelt werden.