Erwägungsgrund 44 32026R1386
Damit die sichere und effiziente Einreichung und Bearbeitung von Anträgen im Zusammenhang mit der Überprüfung ausländischer Investitionen sichergestellt und der Verwaltungsaufwand sowohl für natürliche als auch für juristische Personen, die Anträge einreichen, und für Überprüfungsbehörden verringert wird, sollte die Kommission auf Antrag von mindestens neun Mitgliedstaaten ein EU-Online-Portal (im Folgenden „EU-Online-Portal“) einrichten. Das EU-Online-Portal sollte einen einheitlichen Mechanismus bieten, über den natürliche oder juristische Personen Transaktionen elektronisch bei den Überprüfungsbehörden einreichen können. Die Kommission sollte das System benutzerfreundlich gestalten und sicherstellen, dass es den geltenden Datenschutzanforderungen und Sicherheitsstandards entspricht. Das EU-Online-Portal sollte, sofern es eingerichtet wird, nur für ausländische Investitionen in Mitgliedstaaten verwendet werden, die dies beantragt haben. Beantragt ein Mitgliedstaat, aus diesem EU-Online-Portal auszusteigen, so sollte das EU-Online-Portal nicht mehr hinsichtlich ausländischer Investitionen in diesem Mitgliedstaat verwendet werden, ohne dass dies die weitere Nutzung des EU-Online-Portals durch die betreffenden anderen Mitgliedstaaten beeinträchtigt.