Erwägungsgrund 53 32026R1386
Um die Transparenz für ausländische Investoren zu erhöhen, sollte die Kommission eine öffentlich zugängliche Liste aller Überprüfungsmechanismen führen. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten, soweit dies nicht bereits im nationalen Recht festgelegt ist, detaillierte Leitlinien zum Anwendungsbereich ihres Überprüfungsmechanismus, zu den Schwellenwerten und Auslösern für Meldepflichten sowie zu den geltenden Fristen und Verfahrensvorschriften veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren.