Erwägungsgrund 46 32026R1386
Um die Fähigkeit der Mitgliedstaaten und der Kommission zu verbessern, potenzielle Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung, die sich aus ausländischen Investitionen ergeben, zu ermitteln, zu bewerten und zu mindern, ist es wichtig, dass sie über hochwertige Kapazitäten im Bereich Business Intelligence verfügen. Diese Kapazitäten sollte die Erhebung und Analyse relevanter Informationen ermöglichen und somit koordinierte Risikobewertungen erleichtern. Im Rahmen der mit der Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Architektur für die Krisenvorsorge wird die Kommission intern Elemente für solche Kapazitäten entwickeln. Damit könnte der Kooperationsmechanismus im Rahmen der vorliegenden Verordnung insoweit ergänzt werden, als die gemäß der Verordnung (EU) 2024/2747 erhobenen, verarbeiteten oder analysierten Informationen potenzielle Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung betreffen.