Erwägungsgrund 55 32026R1386
Die Kommission sollte einen Jahresbericht über die Durchführung dieser Verordnung erstellen und ihn dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegen. Im Interesse der Transparenz sollte dieser Bericht auch veröffentlicht werden. Der Jahresbericht sollte sich unter anderem auf Berichte stützen, die der Kommission von allen Mitgliedstaaten vertraulich übermittelt werden, wobei der Notwendigkeit, den Schutz der Vertraulichkeit bestimmter Informationen zu gewährleisten, gebührend Rechnung getragen wird, insbesondere wenn die Veröffentlichung von Daten die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung der Union beeinträchtigen oder die Anonymität bestimmter Transaktionen gefährden könnte. Der Jahresbericht sollte Informationen über Trends und Zahlen zu ausländischen Investitionen in der Union, aktuelle Informationen über einschlägige legislative Entwicklungen in den Mitgliedstaaten sowie Informationen über die Bemühungen um internationale Zusammenarbeit enthalten.