Erwägungsgrund 43 32026R1386
Zur Wahrung der Vertraulichkeit und Integrität der Kommunikation sollte die Kommission ein sicheres und verschlüsseltes System einrichten und pflegen, das den höchsten Datenschutz- und Sicherheitsstandards entspricht und Überwachungs- und Prüffunktionen umfasst, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Alle substanziellen Mitteilungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen dieser Verordnung sollten über dieses System übermittelt werden, es sei denn, die Art der zu übermittelnden Informationen erfordert die Verwendung anderer Mittel, z. B. physischer Dokumente. Die substanzielle Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission sollte insbesondere Meldungen durch den Kooperationsmechanismus, Informationen über die Absicht, einen Kommentar oder eine Stellungnahme abzugeben, Auskunftsersuchen des Mitgliedstaats, in dem die Investition erfolgt, Antworten auf diese Ersuchen, Kommentare und Stellungnahmen sowie wesentliche neue Informationen nach der Meldung der ausländischen Investition umfassen. Die Einrichtung und Nutzung des sicheren und verschlüsselten Systems sollte die allgemeine Kommunikation zwischen den Überprüfungsbehörden und der Kommission nicht beeinträchtigen, die weiterhin mit allen geeigneten Mitteln möglich sein sollte.