Erwägungsgrund 51 32026R1386
Zur Unterstützung der Umsetzung des Kooperationsmechanismus und zur Förderung des Austauschs über bewährte Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sollte die in der Verordnung (EU) 2019/452 genannte Expertengruppe für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen beibehalten werden, und ihre Aufgaben sollten gemäß der vorliegenden Verordnung aktualisiert werden.