Erwägungsgrund 6 32026R1386
Allerdings ist ein neues Rechtsinstrument erforderlich, um die Effizienz und Wirksamkeit der Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen zu verbessern und ein höheres Maß an Harmonisierung in der gesamten Union sicherzustellen. Solche Verbesserungen sind deshalb erforderlich, weil sich Investitionsflüsse ständig verändern. Die Integration der Weltwirtschaft in Verbindung mit Kriegen und geopolitischen Spannungen hat neue Risiken hervorgebracht, die von der Union und den Mitgliedstaaten angegangen werden müssen. Am 20. Juni 2023 nahmen die Kommission und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik eine gemeinsame Mitteilung mit dem Titel „Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit“ an, und am 3. Dezember 2025 nahmen sie eine gemeinsame Mitteilung mit dem Titel „Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU“ an. In diesen Mitteilungen wird die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (ADI) als Instrument zum Schutz der Union vor Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit aufgeführt. Mit den Mitteilungen wird deutlich gemacht, dass Risiken im Zusammenhang mit der Resilienz von Lieferketten, dem Zugang zu kritischer Infrastruktur, dem Abfluss von Technologie und der Ausnutzung wirtschaftlicher Abhängigkeiten oder der Anwendung wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen angegangen werden müssen.