Erwägungsgrund 56 32026R1386
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung sollte gemäß den geltenden Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten erfolgen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kontaktstellen und andere Stellen in den Mitgliedstaaten sollte gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kommission sollte gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen. Personenbezogene Daten können in Dokumenten und anderen Informationsquellen enthalten sein, die zum Zwecke der Überprüfung von Investitionen verarbeitet werden. Diese Daten können Namen natürlicher Personen, bei denen es sich um Investoren in Zielunternehmen handelt, Namen und Kontaktdaten natürlicher Personen, die an der Geschäftsführung des Investors oder Zielunternehmens beteiligt sind, oder Namen und Funktionen von Personen, die an der Leitung von Kontaktstellen beteiligt sind, umfassen. Jede zuständige nationale Behörde eines Mitgliedstaats und die Kommission sollten bei der Nutzung des Kooperationsmechanismus jeweils eigenverantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten zuständig sein.