Erwägungsgrund 63 32026R1386
Um dem Erlass oder der Änderung von Rechtsakten der Union zur Festlegung von Projekten oder Programmen, der Anpassung der Liste der für Risikobewertungen relevanten Technologiebereiche und dem Erlass von Rechtsakten zur Festlegung der Unionsliste kritischer Arzneimittel Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Änderung der einschlägigen Bestimmungen dieser Verordnung und ihrer Anhänge zu erlassen. Die Liste der Projekte und Programme von Unionsinteresse im entsprechenden Anhang dieser Verordnung sollte nach EU-Recht eingerichtete Projekte oder Programme umfassen, die die Entwicklung, die Instandhaltung oder den Erwerb kritischer Infrastrukturen, kritischer Technologien oder kritischer Ressourcen vorsehen, die für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung von besonderer Bedeutung sind. Die im entsprechenden Anhang dieser Verordnung enthaltene Liste der Technologiebereiche, die für Risikobewertungen relevant sind, sollte Bereiche umfassen, in denen eine ausländische Investition die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in mehr als einem Mitgliedstaat durch ein Ziel in der Union beeinträchtigen könnte, das weder an einem Projekt oder Programm von Unionsinteresse teilnimmt noch Mittel aus solchen erhält. In Bezug auf kritische Arzneimittel ist es wichtig, dass, wenn die Kommission die Unionsliste kritischer Arzneimittel im Wege eines Durchführungsrechtsakts erstellt hat, der gemäß einer Verordnung zur Festlegung der Verfahren der Union für die Zulassung und Überwachung von Humanarzneimitteln und zur Festlegung von Vorschriften für die Europäische Arzneimittel-Agentur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1394/2007 und (EU) Nr. 536/2014 sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 141/2000, (EG) Nr. 726/2004 und (EG) Nr. 1901/2006 erlassen wurde, der Verweis auf die kritischen Arzneimittel, die von den Mitgliedstaaten und der Kommission bei der Feststellung, ob sich eine ausländische Investition voraussichtlich nachteilig auf die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung auswirkt, zu berücksichtigen sind, aktualisiert und durch einen Verweis auf die Unionsliste kritischer Arzneimittel und nachfolgende Änderungen dieser ersetzt wird und dass der betreffende Anhang gestrichen werden sollte. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf Sachverständigenebene, durchführt, die mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung niedergelegt wurden. Um insbesondere eine gleichberechtigte Beteiligung an der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte zu gewährleisten, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.