Erwägungsgrund 102 32014R0806
In der Regel sollten die Beiträge von der Branche kommen, und zwar vor der Einleitung einer Abwicklungsmaßnahme und unabhängig davon. Sollte die Vorfinanzierung zur Deckung der Verluste oder Kosten, die sich aus dem Rückgriff auf den Fonds ergeben, nicht ausreichen, sollten zusätzliche Beiträge zur Deckung dieser zusätzlichen Kosten oder Verluste erhoben werden. Darüber hinaus sollte der Fonds bei Instituten, Finanzinstituten oder anderen Dritten Kredite aufnehmen oder andere Formen der Unterstützung vertraglich vereinbaren können, falls die im Voraus und die nachträglich erhobenen Beiträge nicht unmittelbar verfügbar sind oder die durch die Inanspruchnahme des Fonds im Zusammenhang mit Abwicklungsmaßnahmen entstandenen Aufwendungen nicht decken.