Erwägungsgrund 73 32014R0806
Ein wirksames Abwicklungsregelwerk sollte den Umfang, in dem die Abwicklungskosten eines ausfallenden Unternehmens von Steuerzahlern getragen werden, so gering wie möglich halten. Es sollte auch sicherstellen, dass systemrelevante Unternehmen ohne Gefährdung der Finanzstabilität abgewickelt werden können. Das Bail-in-Instrument dient eben diesem Ziel, indem es sicherstellt, dass die Anteilseigner und Gläubiger des ausfallenden Unternehmens Verluste in angemessenem Umfang tragen und einen angemessenen Teil der Kosten, die durch den Ausfall des Unternehmens entstehen, übernehmen. Durch das Bail-in-Instrument erhalten Anteilseigner und Gläubiger der Unternehmen deshalb einen stärkeren Anreiz zur Überwachung des guten Zustands eines Unternehmens unter normalen Bedingungen. Es steht auch im Einklang mit der Empfehlung des Rates für Finanzstabilität, in den Abwicklungsrahmen obligatorische Herabschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse als zusätzliche Option im Zusammenhang mit anderen Abwicklungsinstrumenten vorzusehen.